Strukturformel | |||||||
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Allgemeines | |||||||
Nazwa | Brillantblau FCF | ||||||
Kolejne imię |
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Wzór sumy | C37 H36 N2 O9 S3 | ||||||
Numer CAS | 25305-78-6 | ||||||
Właściwości własne | |||||||
Masa molowa | 748,888 g/mol | ||||||
Zagregowanie | festiwal | ||||||
Sicherheitshinweise | |||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Brillantblau FCF ist ein blauer Triphenylmetan-Farbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 133) verwendet wird.
Rozszerzenie
Brillantblau wird zur Färbung von Getränken, Kandierten Früchten, Konserven, Knabberartikeln, Käserinde und Wursthäuten verwendet. Er ist wasserlöslich und wird normalerweise vom Körper rasch wieder ausgeschieden. Brillantblau ist wenig hitze- und lichtbeständig.Oft wird es in Verbindung mit Tartrazin (E 102) eingesetzt, um verschiedene Grüntöne zu erzeugen.
Gesundheitliche Aspekte
Durch Tierversuche wurde nachgewiesen, dass sich Brillantblau bei der Einnahme in extrem hohen Dosen, w Nieren und Lymphgefäßen ablagern kann.
Sytuacja Rechtliche
Brillantblau ist als Lebensmittelfarbstoff w Argentynie, Bułgarii, Republice Czeskiej, Francji, Ungarn, Włoszech, Mauritiusie, Maroku, Polsce, Portugalii, Trynidadzie i Tobago und der Türkei verboten.