Brillantblau FCF

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Strukturformel
Allgemeines
Nom Brillantblau FCF
Autres noms
  • N-Éthyl-N-(4-((4-(éthyl((3-sulfophényl) méthyl)amino)phényl)(2-sulfophényl) méthylène)-2,5-cyclohexadiène-1-ylidène)- 3 -sulfobenzèneméthanaminium-salz
  • E 133
  • CI 42090
Résumé C37 H36 N2 O9 S3
Numéro CAS 25305-78-6
Eigenschaften
Molare Massé 748 888 g/mol
Agrégatzustand fête
Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung

R- et S-Sätze R : ?
 S : ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Bleu Brillant FCF ist ein blauer Triphenylmethan-Farbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 133) verwendet wird.

Verwendung

Brillantblau wird zur Färbung von Getränken, Kandierten Früchten, Konserven, Knabberartikeln, Käserinde und Wursthäuten verwendet. Er ist wasserlöslich und wird normalerweise vom Körper rasch wieder ausgeschieden. Brillantblau ist wenig hitze- und lichtbeständig.Oft wird es in Verbindung mit Tartrazin (E 102) eingesetzt, um verschiedene Grüntöne zu erzeugen.

Gesundheitliche Aspekte

Durch Tierversuche wurde nachgewiesen, dass sich Brillantblau bei der Einnahme in extrem hohen Dosen, in Nieren und Lymphgefäßen ablagern kann.

Situation Rechtliche

Brillantblau ist als Lebensmittelfarbstoff in Argentinien, Bulgarian, der Tschechischen Republik, Frankreich, Ungarn, Italien, Mauritius, Marokko, Polen, Portugal, Trinidad und Tobago und der Türkei verboten.