Strukturformel | |||||||
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Allgemeines | |||||||
Nom | Brillantblau FCF | ||||||
Autres noms |
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Résumé | C37 H36 N2 O9 S3 | ||||||
Numéro CAS | 25305-78-6 | ||||||
Eigenschaften | |||||||
Molare Massé | 748 888 g/mol | ||||||
Agrégatzustand | fête | ||||||
Sicherheitshinweise | |||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Bleu Brillant FCF ist ein blauer Triphenylmethan-Farbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 133) verwendet wird.
Verwendung
Brillantblau wird zur Färbung von Getränken, Kandierten Früchten, Konserven, Knabberartikeln, Käserinde und Wursthäuten verwendet. Er ist wasserlöslich und wird normalerweise vom Körper rasch wieder ausgeschieden. Brillantblau ist wenig hitze- und lichtbeständig.Oft wird es in Verbindung mit Tartrazin (E 102) eingesetzt, um verschiedene Grüntöne zu erzeugen.
Gesundheitliche Aspekte
Durch Tierversuche wurde nachgewiesen, dass sich Brillantblau bei der Einnahme in extrem hohen Dosen, in Nieren und Lymphgefäßen ablagern kann.
Situation Rechtliche
Brillantblau ist als Lebensmittelfarbstoff in Argentinien, Bulgarian, der Tschechischen Republik, Frankreich, Ungarn, Italien, Mauritius, Marokko, Polen, Portugal, Trinidad und Tobago und der Türkei verboten.